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Salzburgs Exulanten. Die Ausweisung der Evangelischen 1731 bis 1732 (Lizenz für Bundesschulen)

Um Historie nacherlebbar zu machen und durch emotionale Verbundenheit eigenes Interesse an der Geschichte zu wecken, wurde in der Vermittlungsform eines dokumentarischen Dramas die Figur Martin Aignerhofer, als zentrale Identifikationsfläche für die Zielgruppe 9- bis 14-Jahre geschaffen. Der Fokus der Spielszenen liegt auf dem Schicksal der evangelischen Landbevölkerung im Pongau 1731 bis 1732.

Martin Aignerhofer ist 12 Jahre alt und der älteste Sohn der Familie vom Aignerhof im Gasteiner Tal. Die Familie ist im geheimen evangelisch und damit im Fürsterzbitum Salzburg der Verfolgung durch den damaligen Fürsterzbischof Leopold Anton Freiherr von Firmian ausgesetzt. Der Konflikt eskaliert, im Herbst 1731 verfasst Firmian den Emigrationserlass, in dem er verfügte, dass, Nichtkatholiken das Erzstift Salzburg zu verlassen hätten: Die »Angesessenen«, in längstens drei Monaten, die »Unangesessenen«, wie Tagelöhner, Bergleute, Arbeiter und Handwerker, in acht Tagen. Schließlich mussten bis Juni 1732 über 20.000 Salzburger und Salzburgerinnen das Fürstentum verlassen. Martin erlebt die Unterdrückung und unmenschliche Ausweisung der Evangelischen („Salzburger Protestantenvertreibung“) aus seiner Sicht.

Historische Dokumente und Bilder zur Zeit erzählen von den Ereignissen im Zuge der Reformation im Land Salzburg bzw. in Mitteleuropa, die das Schicksal der Aignerhofer Familie prägten und lenkten.


Das Bundesministerium für Bildung hat für seine Schulen sowie für die Privatschulen vom Land Salzburg eine Lizenz für den Bildungsfilm zur Protestantenvertreibung erworben. Somit steht der Film demnächst auch allen Bundesschulen sowie den Privatschulen im Bundesland Salzburg über die Medienplattform des Bundes zur Verfügung.

Bei Bedarf stellen wir den Schulen gerne auch eine MP4-Filmdatei in HD/8000 bzw. eine DVD zur Verfügung. Nutzen Sie dafür das folgende Online-Bestellformular.


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Grundlagen

Barrierefreiheit schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen als auch Benutzer mit technischen (Textbrowser oder PDA) oder altersbedingten Einschränkungen (Sehschwächen) sowie Webcrawler ein, mit denen Suchmaschinen den Inhalt einer Seite erfassen. Da dies aufgrund der unzähligen weichen, individuell geprägten Barrieren nicht vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich.

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet und dabei auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung (Rendering am Bildschirm, Audiodatenkonversion) hinausgehen. Blinde und sehbehinderte Nutzer lassen sich Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben, gehörlose oder schwerhörige Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, benötigen auf sie zugeschnittene, besondere Darstellungsformen im Internet.

Zusätzlich zu der Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen bedeutet „barrierefrei“ (behindertengerecht bezeichnet nur einen Teilaspekt), dass ganz allgemein niemandem Barrieren in den Weg gelegt werden sollen. Auch nichtbehinderten Nutzern soll nicht die Pflicht auferlegt werden, beim Abruf von Internet-Angeboten genau dieselbe Hard- und Softwarekonfiguration zu verwenden wie der Autor des Angebots (technische Barrierefreiheit). Neben der Zugänglichkeit (Accessibility) geht es auch um die Plattformunabhängigkeit – ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm beliebigen Formats als auch mit PDA, Handy nutzbar bleiben. Es soll unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von der Software funktionieren, sofern diese standardkonform arbeiten.

Mindestens ebenso wichtig wie technische Zugangsbedingungen ist, dass die Inhalte übersichtlich und in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Barrierefreiheit umfasst auch, keine übermäßigen, sondern dem Thema angepasste Anforderungen an Bildung, Ausbildung und intellektuelles Niveau zu stellen. Dieser Kontext ist insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Webangebote bindend, um die Forderungen nach Gleichberechtigung auch von sprachlich in einem Land gehandicapten Menschen (von der Mehrheit abweichende Muttersprache) zu realisieren, erfasst aber auch die Probleme älterer Menschen, die nicht mit den Möglichkeiten und Methoden moderner Kommunikation aufgewachsen sind, und sozial benachteiligter Schichten.

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