Allgemeine Informationen zum Beratungslehrer
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Die erste Beratungslehrerin im Land Salzburg nahm 1980 ihre Arbeit auf. Inzwischen sind BeratungslehrerInnen in allen Bezirken und einer großen Zahl von Pflichtschulen vertreten.
BeratungslehrerInnen sind PflichtschullehrerInnen. Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als BeratungslehrerIn sind eine mehrjährige erfolgreiche Unterrichtspraxis, das Lehramt für Sonderschulen und der Nachweis über zumindest 150 Stunden Selbsterfahrung.
Ein hoher Anteil der zurzeit tätigen BeratungslehrerInnen verfügt außerdem über verschiedenste fachspezifische Zusatzqualifikationen.
Die Qualität der Arbeit wird durch fortlaufende fachspezifische Fortbildung und Supervision sichergestellt.
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